
Tierübernahmevertrag
Vielleicht ist es Liebe auf den ersten Blick, vielleicht ein erstes zartes Bauchgefühl. So oder so lässt einen der Gedanke an einen unserer Schützlinge nicht mehr los. Doch wie geht es dann weiter?
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Zunächst werden einige Termine für ausführliche Spaziergänge oder Kuschelstunden vereinbart. So besteht genügend Zeit, das Tier in Ruhe kennenzulernen und eine erste Bindung aufzubauen. Bleibt der Wunsch bestehen, das Tier zu übernehmen, folgt der nächste Schritt im Vermittlungsprozess.
Wer einem Tier aus dem Tierheim Dornbusch ein Zuhause schenkt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Jedes Tier bringt seine eigene Geschichte mit, manchmal auch Erfahrungen von Verlust oder Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, dass der Start in ein neues Leben gut vorbereitet wird und Mensch und Tier langfristig zueinander passen.
Bei einer Vermittlung wird daher ein Tierübernahmevertrag (Schutzvertrag) abgeschlossen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Vertrag gemeinsam im Tierheim ausgefüllt wird. Dabei werden alle wichtigen Daten aufgenommen, unter anderem Angaben zur Person, zur zukünftigen Haltung und zum Tier selbst. Der Vertrag wird in Ruhe besprochen und erläutert, sodass alle Beteiligten Klarheit über Rechte und Pflichten haben.
Im Anschluss wird eine Stellenkontrolle vereinbart. Diese dient ausschließlich dem Wohl des Tieres und soll sicherstellen, dass das neue Zuhause den Bedürfnissen des Tieres entspricht. Nach erfolgreichem Verlauf wird der Tierübernahmevertrag von beiden Seiten unterzeichnet. Auch eine Probezeit kann Bestandteil der Vereinbarung sein, um sicherzustellen, dass sich Tier und neues Zuhause dauerhaft harmonisch entwickeln.
Ein Tierübernahmevertrag bedeutet keine unnötige Bürokratie, sondern Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen. Er bildet die Grundlage für eine verantwortungsvolle Vermittlung und ist zugleich der Beginn einer besonderen Beziehung zwischen Mensch und Tier, die mit Geduld, Fürsorge und Respekt zu einer lebenslangen Freundschaft wachsen kann.
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