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Sachkundenachweis im Tierheim Dornbusch
In Nordrhein-Westfalen sind Halterinnen und Halter von Hunden bestimmter Rassen sowie von Hunden, die ausgewachsen mehr als 20 Kilogramm wiegen oder eine Widerristhöhe von über 40 cm erreichen, gesetzlich verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Hundehaltung zu fördern und die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit Hunden sicherzustellen.
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Der Sachkundenachweis kann im Tierheim Dornbusch abgelegt werden (Anerkennung als Sachverständige nach § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW).
Die Prüfung umfasst 30 Fragen und wird individuell nach Terminvereinbarung durchgeführt. Ein fester Prüfungstag ist nicht vorgesehen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 40 Euro. Die Einnahmen kommen vollständig den Tieren im Tierheim zugute.
Zur Vorbereitung stehen die offiziellen Fragebögen und Lösungsunterlagen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zur Verfügung (gültig ab 1. Januar 2025).
Diese sind hier abrufbar:
👉 Fragenkatalog und Antworten – Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Für Terminvereinbarungen oder Rückfragen ist wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
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Gültig ab dem 01.01.2025! Verpflichtend ab dem 01.03.2025!
Fragenkatalog zur Abnahme der Sachkunde (PDF-Dokument)
Lösungsbogen zum neuen Fragenkatalog (PDF-Dokument)
Achtung: Der Fragenbogen ist nicht identisch mit dem Fragebogen beim Abnahmegespräch (Die Anordnung der Fragen ist anders)!
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